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5G-Vergaberegeln CDU sperrt sich gegen mobiles Internet der Zukunft

Bildungsministerin Karliczek steht in der Kritik, weil sie den neuen 5G-Mobilfunk nicht überall in Deutschland für erforderlich hält. Kanzleramtschef Helge Braun springt ihr bei. Den Netzbetreibern dürfte das gefallen.
Kanzleramtschef Helge Braun

Kanzleramtschef Helge Braun

Foto: TOBIAS SCHWARZ/ AFP

In einem Interview mit dem ZDF  hat sich Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) zum Thema Netzausbau positioniert: Man wolle zwar, "dass jeder Haushalt und jeder Straßenabschnitt mit Mobilfunk versorgt ist". Doch rede man dabei nicht von "5G, dem neuen Superstandard, sondern von 4G", also LTE, wie man es seit Jahren kennt.

"Mit diesem Standard erreichen wir heute schon die Größenordnung von 450 Mbit. Das ist verdammt schnell und reicht für Wirtschaft, für Haushalte und für den Bürger, für Telefonie und klassische Smartphone-Anwendungen allemal", sagte Braun dem ZDF. Das mag für den Augenblick richtig sein. Für die Zukunft hieße das aber, Deutschland zu einem Technik-Standort zweiter Klasse zu machen.

Zum einen muss man einschränken, dass die von Braun erwähnten 450 Megabit pro Sekunde alles andere als flächendeckend verfügbar sind. Vodafone etwa gibt an, dass diese Geschwindigkeit derzeit in 40 Städten angeboten wird. Außerhalb der Ballungsräume muss man sich oft mit weit weniger Leistung begnügen.

5G kann, was mit LTE unmöglich ist

Braun blendet außerdem aus, dass es beim neuen 5G-Mobilfunknetz um mehr geht als nur um schnellere Downloads.

Für alles, was man heutzutage mit Smartphones macht - Chatten, E-Mails, Websurfen und Videos gucken - reicht LTE sicher aus, da hat er recht. Doch 5G ermöglicht völlig neue Nutzungsszenarien.

So können 5G-Netze Daten mit einer viel geringeren Latenz, das ist sozusagen die Reaktionszeit des Netzes, übertragen. Das ist zum Beispiel für autonom fahrende Fahrzeuge wichtig, die Steuerbefehle aus dem Netz bekommen. Zudem kann man 5G-Netze so aufbauen, dass sie Hunderttausende oder gar Millionen Geräte miteinander verbinden. Anwendungsfälle dafür können smarte Städte und Industrieanlagen sein, in denen beispielsweise Sensoren und Steuergeräte miteinander vernetzt werden.

Zudem ermöglicht 5G den Einsatz von Geräten mit extrem geringem Energiebedarf. Sensoren auf Basis dieser Technik können beispielsweise in Industrie und Landwirtschaft eingesetzt werden, um Messwerte an eine zentrale Steuerungsstation zu senden. Einmal platziert werden solche Sensoren bis zu zehn Jahre lang Daten sammeln, bevor sie eine neue Batterie brauchen. Vodafone bietet etwas derartiges schon jetzt auf Basis von 4G an. Experten sind dennoch uneinig, ob diese Technologie 4G oder 5G zugeordnet werden sollte.

Absage an National Roaming

Neben dem flächendeckenden Netzausbau mit 5G-Technik erteilt Braun auch dem sogenannten National Roaming eine Absage. Der Begriff bezeichnet eine Verpflichtung für die Netzbetreiber, ihre Infrastruktur auch der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. Konkret: Wenn Vodafone in dem Dörfchen Wallen in Schleswig-Holstein einen 5G-Mobilfunkmast aufbaut, dürften sich über den auch Kunden von Telekom und O2 ins Netz einklinken.

Die grundlegende Idee dahinter: Nicht alle Mobilfunkanbieter müssten ihre Netze überall, also flächendeckend, ausbauen. Stattdessen würde es reichen, wenn in ländlichen Räumen jeweils ein Anbieter seine Masten aufstellt, die von allen anderen mitgenutzt werden könnten. So würden die Investitionskosten für den flächendeckenden Ausbau auf mehrere Schultern verteilt, es könnten aber die Kunden aller Anbieter überall die neue Technik nutzen.

5G-Antennen auf einem Testgelände

5G-Antennen auf einem Testgelände

Foto: Oliver Berg/ dpa

Vodafone beispielsweise lehnt eine Verpflichtung generell allen Netzbetreibern sein Netz öffnen zu müssen kategorisch ab, sagt, durch National Roaming "werden den bestehenden Betreibern Umsätze und Gewinne, die für den weiteren Ausbau in der Fläche und die Erfüllung der Versorgungsauflagen nötig sind, entzogen ". Damit richtet sich der Konzern auch gegen Anbieter, die gar kein eigenes oder nur ein kleines eigenes Netz aufbauen und von den Netzen der großen Anbieter profitieren würden.

Dieser Argumentation folgt Braun, wenn er sagt: "Die Bundesnetzagentur hat sich das genau angeguckt und uns zurückgespiegelt, dass da, wo wirklich wirtschaftlich nichts möglich ist, sogenanntes lokales Roaming sehr wohl denkbar ist, dass das aber bezogen auf die ganze Fläche eigentlich Investitionen nicht bestärkt, sondern Investitionen hemmt." Die Netzbetreiber sollen also zur Zusammenarbeit im kleinen Maßstab angehalten werden. Eine Pflicht, ihre Netze miteinander zu teilen, soll es nicht geben.

"Lückenschluss beim LTE-Netz"

Damit die Netzanbieter die Investitionen in neue Netze auch finanzieren können, will Braun die Erlöse der sogenannten Frequenzauktion, bei der die Anbieter Lizenzen zur Nutzung von Mobilfunkfrequenzen ersteigern können, niedrig halten. Es gehe nicht darum, damit viel Geld zu verdienen, sagte er dem ZDF. Wichtiger sei es, die Netze auszubauen: "Und zwar sowohl den neuen Standard 5G, aber auch den Lückenschluss beim LTE-Netz."

Die Kosten dafür sollen laut Braun in erster Linie die Netzbetreiber tragen. Er könne sich aber sehr wohl vorstellen, dass der Staat Ausbauprojekte unterstützt, wenn es um das letzte Prozent gehe, also die Versorgung abgelegener Gebiete, "weil das Bereiche sind, die sehr, sehr schwer wirtschaftlich zu erschließen sind."

Für Telekom, Vodafone und Telefonica O2 dürfte das die Erfüllung eines lang gehegten Wunsches sein. Denn die Erschließung der letzten "weißen Flecken" auf Deutschlands Mobilfunk-Landkarte ist mit enormen Kosten verbunden und verspricht kaum nennenswerte Erlöse. Staatliche Unterstützung ist da gern gesehen.