Bundesverwaltungsgericht entscheidet: A20-Planung ist rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der A20 zwischen der Autobahn 7 und Wittenborn vorerst gestoppt

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weiterbau der A20 zwischen der Autobahn 7 und Wittenborn vorerst gestoppt

Foto: Carsten Rehder / dpa

Leipzig/Hamburg – Der Bau der Autobahn 20 in Schleswig-Holstein verzögert sich weiter!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Dienstag den sogenannten Planfeststellungsbeschluss für ein 19,9 Kilometer langes Teilstück von der A7 bis Wittenborn (Kreis Segeberg) für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“.

Die Richter hegten vor allem wasser- und artenschutzrechtliche Bedenken. So sei eine Regel aus dem Wasserrecht nicht eingehalten worden und außerdem habe es Defizite in der Artenschutz-Prüfung gegeben.

Geklagt hatten die Umweltverbände „Bund für Umwelt und Naturschutz“ (BUND) und der „Naturschutzbund Deutschland“ (Nabu) (Az.: 9 A 8.17).

► Die Richter hoben den für das Bauvorhaben entscheidenden Planfeststellungsbeschluss nicht auf, sondern erklärten ihn nur für rechtswidrig und nicht umsetzbar. Bedeutet: Die Planer im Verkehrsministerium in Kiel haben aber die Chance, die Mängel in ergänzenden Planungen abzustellen. Wie lange das dauern wird, ist allerdings offen.

Verkehrsminister Bernd Buchholz (57)

Verkehrsminister Bernd Buchholz (57)

Foto: picture alliance / Soeren Stache

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (57, FDP) hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Autobahn 20 als „bittere Niederlage“ bezeichnet. „Wir haben damit so nicht gerechnet“, sagte er am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Kiel.

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