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Hamburg Doppelmord-Prozess

Jungfernstieg-Täter laut Gutachter schuldfähig

Notärzte versorgen die beiden Opfer – doch jede Rettung kommt zu spät, Mutter und Tochter verlieren ihr Leben Notärzte versorgen die beiden Opfer – doch jede Rettung kommt zu spät, Mutter und Tochter verlieren ihr Leben
Notärzte versorgen die beiden Opfer – doch jede Rettung kommt zu spät, Mutter und Tochter verlieren ihr Leben
Quelle: dpa
Mado M. hatte im April 2018 seine ehemalige Lebensgefährtin und seine Tochter mit einem Messer getötet. Eine Affekttat liege nicht vor, sagt jetzt ein Gutachter im Prozess.

Der aus dem afrikanischen Binnenstaat Niger stammende Mado M. (34), dem zur Zeit vor dem Hamburger Landgericht zweifacher Mord vorgeworfen wird, ist offensichtlich voll schuldfähig. „Er leidet an keiner Persönlichkeitsstörung“, so der psychiatrische Sachverständige, der am Dienstag sein Gutachten vortrug. Mado M. hatte am 12. April 2018 gegen 10.50 Uhr auf dem Bahnsteig am S-Bahnhof Jungfernstieg seine ehemalige Lebensgefährtin Sandra P. (34) und seine Tochter Miriam (erst 21 Monate alt) erstochen.

Mado M., Sandra P. und Miriam waren sich an dem Tag zufällig am Jungfernstieg begegnet. Er war noch wütend über den für ihn ungünstigen Ausgang eines Sorgerechtsstreits, den er mit seiner Ex-Freundin vor dem Amtsgericht St. Georg ausgetragen hatte. Der Flüchtling aus dem Niger bangte um seine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland.

Einer Affekttat geht immer ein Reiz voraus

Auch eine Tat im Affekt scheidet nach dem Gutachten aus. Der Angeklagte trug bei der Tat ein Messer bei sich. Laut Gutachten hat aber ein Affekttäter in der Regel keine Waffe bei sich. Ein Affekt baut sich auf, entlädt sich und ebbt ab. Affekttäter ergreifen Waffen (etwa einen Spaten oder einen Bierkrug), die sie am Tatort finden. Außerdem geht einer Tat im Affekt immer ein Reiz voraus. Doch vor allem war bei der Tötung des Kindes war für den Gutachter kein Reiz erkennbar und auch nicht denkbar.

Obwohl der Angeklagte derzeit an einer seelischen Krankheit leidet, war er nach Auffassung des Gutachters zur Tatzeit nicht erkrankt. Die Bilder der Überwachungskamera zeigten einen Mann, der zunächst völlig entspannt über den Bahnhof geht. Auch bei seinen späteren Gesprächen mit der Polizei sei keine Psychose zu erkennen. Der Gutachter: „Höchstwahrscheinlich ist er während der Haft erkrankt.“

Angeklagter hat keinen Hang zum Alkohol

Eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit nach den Paragraphen 20 und 21 im Strafgesetzbuch liegen laut Gutachten bei Mado M. nicht vor, zumal der Angeklagte auch keinen Hang zu übermäßigem Alkoholgenuss hat.

Der Prozess wird fortgesetzt. Das Urteil ist für den 12. Dezember vorgesehen.

je

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