Netzneutralität: Bundesnetzagentur fordert schnelle Änderungen bei Stream On

Die Bundesnetzagentur setzt die Deutsche Telekom mit einer Frist unter Druck. Sollte die Tarifoption Stream On nicht den Auflagen angepasst werden, droht demnächst ein Bußgeld.

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Die Bundesnetzagentur setzt der Telekom eine Frist bei Stream On.
Die Bundesnetzagentur setzt der Telekom eine Frist bei Stream On. (Bild: Deutsche Telekom)

Die Deutsche Telekom soll bei ihrem Zero-Rating-Angebot Stream On die europäischen Vorschriften zur Netzneutralität und zum Roaming möglichst bald einhalten. Das teilte die Bundesnetzagentur am Dienstag mit. Die Regulierungsbehörde zieht damit die Konsequenzen aus einem Gerichtsbeschluss vom 20. November 2018. Darin hatte das Verwaltungsgericht Köln die im Dezember 2017 von der Bundesnetzagentur erteilten Auflagen an die Telekom für rechtens erklärt. Das Unternehmen darf nun bei Stream On die Videoqualität nicht mehr drosseln und muss das Angebot auch im EU-Ausland erlauben.

Die erforderlichen Anpassungen beziehen sich der Mitteilung zufolge sowohl auf laufende als auch auf künftige Verträge mit der Stream-On-Zubuchoption. "Wenn eine Umsetzung nicht erfolgt, beabsichtigt die Bundesnetzagentur das angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro je Verstoß gegen die Telekom festzusetzen", hieß es weiter. Da im Bescheid vom 17. Dezember 2017 zwei Verstöße festgestellt worden waren, summiert sich das Zwangsgeld auf maximal 200.000 Euro.

Frist bis Anfang Dezember

Die Telekom soll nun der Bundesnetzagentur bis zum 4. Dezember 2018 mitteilen, ob die geforderten Anpassungen umgesetzt werden. Falls dies nicht beabsichtigt werde, setze die Bundesnetzagentur die angedrohten Bußgelder fest, sagte ein Sprecher auf Anfrage von Golem.de. Die Telekom hatte in der vergangenen Woche angekündigt, "alle juristische Möglichkeiten auszuschöpfen", um Stream On weiter betreiben zu können. Im vergangenen Jahr hatte sie bereits damit gedroht, das kostenlose Angebot einzustellen.

Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. Das Gericht könnte dem Sprecher zufolge eine sogenannte Zwischenverfügung erlassen und den Vollzug der Anordnung vorerst stoppen.

1,5 Millionen Nutzer und 300 Inhalte-Partner

Die Telekom hatte die kostenlose Zubuchoption Stream On im April 2017 angekündigt. Ausgewählte Musik- und Videodienste werden dabei nicht auf das reguläre Datenvolumen angerechnet. Allerdings wird die Datenübertragungsrate in bestimmten Tarifen reduziert. Ebenfalls gilt die Flatrate nicht im EU-Ausland, obwohl seit vergangenem Jahr ein Roaming ohne Aufschlag vorgeschrieben ist.

Der Telekom zufolge haben inzwischen 1,5 Millionen Kunden die Option hinzugebucht. 300 Inhalte-Partner liefern Musik und Videos, darunter Netflix, Spotify, Youtube und Apple Music. Auch Online-Spiele können inzwischen mit Stream On genutzt werden. Zu den 23 Gaming-Partnern gehören Spiele wie Fortnite, Pokemon Go und Asphalt Legends.

Nachtrag vom 28. November 2018, 11:33 Uhr

Anders als von Golem.de ursprünglich dargestellt, beläuft sich das angedrohte Zwangsgeld auf maximal 200.000 Euro. Die Bundesnetzagentur begründete dies damit, dass es sich um zwei Verstöße handele, die beseitigt werden sollten. Im Bescheid vom 17. Dezember 2017 (PDF) heißt es hingegen auf Seite 3: "Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der in Ziffern 1.b), 1.c), 2.b) und/oder 2.c) genannten Anordnungen nach dem Ablauf der in Ziffer 3 genannten Frist wird der Telekom Deutschland GmbH bereits jetzt jeweils ein Zwangsgeld von 100.000 Euro angedroht."

Nach Angaben der Bundesnetzagentur darf diese Aussage jedoch nicht so interpretiert werden, dass Zuwiderhandlungen gegen die genannten vier Anordnungen jeweils mit einem Zwangsgeld geahndet werden können.

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RipClaw 28. Nov 2018

Ich würde sagen die EU Verordnung zur Netzneutralität, an der sich das Urteil...

Anonymer Nutzer 28. Nov 2018

So ist das wenn man dem Geld das Feld überlässt, es flüchtet zum Ort der größtmöglichen...

Anonymer Nutzer 28. Nov 2018

jup, ich würde sogar soweit gehen dass diese *option* eine wesentliche eigenschaft des...

Anonymer Nutzer 28. Nov 2018

Und was denkst du warum das so ist? Solange die Netzbetreiber die Kunden mit fraglichen...



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