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Ausland Österreichs Vizekanzler

Für Asylberechtigte ist „Deutsch ein Schlüssel zur Mindestsicherung“

Mindestsicherung nur noch bei ausreichenden Deutschkenntnissen

In Österreich sollen Asylberechtigte nur die volle Mindestsicherung erhalten, wenn sie über ausreichend Deutschkenntnisse verfügten. Das erklärten Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

Quelle: WELT/ Kevin Knauer

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Nur Asylberechtigte, die über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen und Wertekurse besucht haben, sollen in Österreich künftig noch die volle Mindestsicherung erhalten. Die rechtskonservative Regierung verbindet damit eine Hoffnung.

Der Kampf gegen die „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ ist eines der Lieblingsprojekte der rechtskonservativen Regierung in Wien. Österreich verschärft nun mit Blick auf die Zuwanderung die Voraussetzungen für staatliche Sozialleistungen.

Asylberechtigte sollen künftig nur dann die volle Mindestsicherung von 863 Euro im Monat bekommen, wenn sie über ausreichend Deutschkenntnisse verfügten und ihren Integrationswillen durch den Besuch von Wertekursen bewiesen hätten, erklärten Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) am Mittwoch in Wien. „Deutsch ist ein Schlüssel zur Mindestsicherung“, sagte Strache.

Die Zahl der Bezieher dieser Leistung – insgesamt zuletzt rund 308.000 – sei seit 2012 stark angestiegen, die Hälfte der Empfänger seien Ausländer, meinte Kurz. Die Leistung für anerkannte Flüchtlinge, die die Voraussetzungen nicht erfüllten, sinke künftig um 300 Euro.

Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) kritisierte den Entwurf scharf. Geflüchtete drohten damit weit unter die Armutsgrenze abzurutschen. „Das ist eine denkbar schlechte Voraussetzung für ihre Integration“, sagte Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich, laut Mitteilung.

Da Deutschkurse erst nach einem positiven Asylbescheid vorgesehen seien, bedeute der Umweg über die geforderten Sprachkenntnisse eine versteckte Wartefrist für Flüchtlinge. „Die angedachte Regelung stünde daher nicht im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention, die eine Gleichbehandlung von Flüchtlingen mit Österreicherinnen und Österreichern vorsieht“, meinte das Flüchtlingshilfswerk.

Nach dem Konzept der Regierung, das im April 2019 in Kraft treten soll, können behinderte, alleinerziehende und pflegebedürftige Bezieher mit einer Aufstockung rechnen.

Generell wollen ÖVP und FPÖ nach eigener Darstellung mit der Reform den Anreiz zur Aufnahme einer Beschäftigung für alle Empfänger von Mindestsicherung erhöhen. Der Fraktionschef der ÖVP, August Wöginger, rechnete vor, dass eine sechsköpfige Familie in Wien aktuell mit netto 2227 Euro pro Monat plus Familienbeihilfe (Kindergeld) an staatlicher Unterstützung rechnen könne.

Das sei deutlich mehr, als viele arbeitende Menschen verdienten, sagte Kurz. Durch eine neue Staffelung käme diese Familie nun auf 1640 Euro netto plus Familienbeihilfe. Die Arbeitslosigkeit werde aufgrund dieser Maßnahme weiter sinken, meinte der österreichische Regierungschef.

Die Neuordnung der Sozialleistungen auf bundesweiter Ebene ist eines der Kernprojekte der rechtskonservativen Regierung in Wien. Sie hat dazu schon mehrfach ihre Überlegungen formuliert, sie aber auch unter dem Eindruck von Gerichtsurteilen anpassen müssen. Bisher lag die Gestaltung der Mindestsicherung in der Regie der neun Bundesländer.

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dpa/cwu

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