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Jean-Marie Le Pen wegen Hassaussagen über Homosexuelle verurteilt

Jean-Marie Le Pen wurde wegen Hassaussage Jean-Marie Le Pen wurde wegen Hassaussage
Jean-Marie Le Pen wurde wegen Hassaussage
Quelle: REUTERS
Der Mitgründer von Frankreichs rechtsextremer Partei Front National, Jean-Marie Le Pen, ist wegen abfälliger Äußerungen über Homosexuelle zu einer Strafe verurteilt worden. Er stellte einen abstrusen Vergleich an.

Der Gründer der rechtsextremen französischen Partei Front National ist am Mittwoch wegen der öffentlichen Beleidigung von Homosexuellen in drei Fällen zu einer Geldstrafe und Schadensersatzzahlungen verurteilt worden. In einem Fall wurde er der Anstiftung zu Hass oder Gewalt schuldig gesprochen. 

Der 90-jährige Abgeordnete des Europaparlaments hatte im März 2016 in seinem Blog eine Verbindung zwischen Homosexualität und Pädophilie hergestellt. Er beklagte die „Verherrlichung der Homosexualität“, die alle Berufsgruppen in Frage stelle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun hätten.

In einem Interview im Dezember 2016 sagte er zudem: „Mit den Homosexuellen ist es wie mit dem Salz in der Suppe: Wenn es zu wenig davon gibt, ist sie fade, wenn es zu viel gibt, ist sie ungenießbar.“ Das Gericht sah in Le Pens Äußerung darin eine Anstiftung zum Hass.

Auch den Witwer eines Polizisten griff er an

Für diese beiden Fälle wurde Le Pen mit einer Geldstrafe von 400 Euro belegt. An den Verein Mousse, der geklagt hatte, muss er zudem 2000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Gerichtskosten in Höhe von 2000 Euro tragen.

In einem dritten Fall hatte Le Pen in seinem Blog suggeriert, dass der Ehemann eines bei einem Anschlag im April 2017 in Paris getöteten Polizisten bei dessen Gedenkfeier nicht so offen über seine Liebe zum Verstorbenen hätte sprechen sollen. „Ich finde, diese familiäre Besonderheit muss von solch einer Zeremonie ferngehalten werden“, hatte Le Pen geäußert. 

Für diese Äußerung musste er 5000 Euro Schmerzensgeld an den Witwer des Polizisten sowie 400 Euro Geldstrafe zahlen und die Gerichtskosten in Höhe von 2000 Euro übernehmen. Sollte Le Pen die Strafen nicht zahlen, könnte er in Haft genommen werden. Le Pens Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen. 

Le Pen wurde bereits mehrfach wegen Anstachelung zum Hass und Leugnung von Kriegsverbrechen der Nazis verurteilt. Im Jahr 2015 nahm seine Tochter Marine Le Pen dies zum Anlass, ihn aus der Front National auszuschließen. Als Zeichen für den Bruch hat sie die Partei inzwischen in Rassemblement National (Nationale Sammlungsbewegung) umbenannt.

AFP/ds

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