Nach der Auseinandersetzung mit einem Studenten ist Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) wegen Nötigung angezeigt worden. Die 32 Jahre alte Begleiterin des Studenten erstattete am Mittwochabend Anzeige, wie ein Sprecher der Polizei am Donnerstag sagte.
Mitte November war Palmer am späten Abend in der Tübinger Innenstadt mit einem Studenten in Streit geraten. Dem Oberbürgermeister zufolge hatte der Mann ihn beschimpft und sich zudem laut und aggressiv verhalten. Daraufhin habe er wegen Störung der Nachtruhe die Personalien des Mannes aufnehmen wollen. Nach Schilderung des 33 Jahre alten Studenten hat Palmer ihn und seine Begleiterin bedrängt und Fotos von ihnen gemacht.
Die 32 Jahre alte Begleiterin sagte der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag, sie habe sich mit dem Studenten vorab über die Anzeige abgestimmt. „Wenn das nicht Boris Palmer gewesen wäre, hätte ich schon an jenem Abend die Polizei gerufen.“ Für sie sei die Begegnung sehr aufwühlend und unangenehm gewesen. „Ich hätte ihn wegschubsen müssen, um mich der Situation zu entziehen.“
Jurist sieht Palmer im Recht
Palmer reagierte gelassen auf die Anzeige der Frau. Ihm zufolge beruhe sie auf einer falschen Einschätzung der Rechtslage. Anders als bei einer Privatperson hätten der Student und seine Begleiterin sich ihm gegenüber ausweisen müssen, denn er sei Chef des kommunalen Ordnungsdienstes, sagte er. „Ich hätte sogar körperlichen Zwang einsetzen dürfen, worauf ich natürlich verzichtet habe.“
Jurist Jürgen Fleckenstein sieht Palmer im Recht. „Ein Bürgermeister ist Leiter der Ortspolizeibehörde“, sagte der Professor für Kommunalrecht von der Hochschule Kehl Anfang der Woche. Bei Verstößen gegen die Normen dürfe die Polizei die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die Identität von Beteiligten festzustellen. Auch Fotos zu machen sei in diesem Zusammenhang möglich, sagte Fleckenstein weiter. Palmer dafür wegen Nötigung zu belangen, halte er für extrem schwierig.