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Panorama Bayern

Diakon wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen angeklagt

Missbrauchsstudie der katholischen Kirche Missbrauchsstudie der katholischen Kirche
Die katholische Kirche beschäftigt sich seit Jahren mit der Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in ihrer Vergangenheit
Quelle: dpa/Jochen Lübke
Ein katholischer Diakon ist in Bayern wegen der Vergewaltigung einer 15 Jahre alten Jugendlichen angeklagt worden. Ihm wird vorgeworfen, sich an der jungen Frau auf einer Fahrt nach Nürnberg vergangen zu haben.

In Bayern soll ein 65 Jahre alter katholischer Diakon eine 15-jährige Ministrantin vergewaltigt haben. Eine entsprechende Klage sei Anfang November beim Amtsgericht München eingereicht worden, teilte die Staatsanwaltschaft München I am Donnerstag mit. Der Geistliche soll sich im Mai 2015 bei einer Fahrt nach Nürnberg an der damals 15-Jährigen vergangen haben, so der Vorwurf der Ermittler.

Die katholische Kirche in Deutschland beschäftigt sich seit Jahren mit der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in den eigenen Reihen. Dazu hatte die Bischofskonferenz Ende September eine umfassende Studie veröffentlicht. Demnach sollen zwischen 1946 und 2014 mindestens 1670 Kleriker 3677 Minderjährige missbraucht haben.

Zudem hatten die mit der Studie beauftragten Wissenschaftler problematische Strukturen in der katholischen Kirche benannt, die Missbrauch nach wie vor befördern könnten – etwa die umstrittene Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit (Zölibat) und eine ausgeprägte klerikale Macht einzelner Geistlicher.

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Anfang November wurde bekannt, dass sechs Juristen eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen der mehr als 3600 juristisch nicht aufgearbeiteten Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche gestellt hatten. Die Juristen hatten bei den Staatsanwaltschaften im Bezirk aller 27 katholischen Bistümer Anzeige wegen sexuellen und schweren sexuellen Missbrauchs eingereicht. Damit wollen sie einen Anstoß zu Ermittlungen geben, wie der Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke sagte.

Die Anzeige werde derzeit geprüft, hieß es etwa von den Behörden in Freiburg, Osnabrück und Würzburg. In Köln und Regensburg waren die Staatsanwaltschaften nach eigenen Angaben unabhängig von der Anzeige bereits mit der Prüfung eines Anfangsverdachtes befasst.

Die Juristen hatten argumentiert, die von der Bischofskonferenz in Auftrag gegebene Missbrauchsstudie habe „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Straftaten geliefert. Nicht unkompliziert sei die Frage nach der Verjährung bei diesen Fällen.

dpa/coh

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