Versicherung:Die richtige Police für Hausbesitzer

Im Kleingedruckten nachschauen: Eine Wohngebäudeversicherung kommt für viele Schäden auf, zum Beispiel bei Feuer, Sturm und Hagel. Aber was ist bei grober Fahrlässigkeit?

Eine Wohngebäudeversicherung soll für Schäden aufkommen, die etwa durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel sowie Überschwemmungen oder Erdrutsche entstehen. Versicherte sollten jedoch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen, ob der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung einschränkt. Denn eine Untersuchung der Zeitschrift Finanztest zeigt: Nicht bei jedem Tarif ist es abgedeckt, wenn Hausbesitzer grob fahrlässig handeln, etwa eine Kerze anlassen und das Gebäude verlassen, worauf ein Brand ausbricht. In solchen Fällen bleiben Kunden unter Umständen auf hohen Rechnungen sitzen. In dem Test bekamen deshalb 51 von 108 Tarifen die Bewertung "mangelhaft", 42 Tarife waren "sehr gut". Aus Sicht der Tester sollten sehr gute Tarife Folgendes abdecken: Abbruch- und Aufräumkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Dekontamination des Erdreiches, Überspannung sowie Bewegungs- und Schutzkosten. Denken Verbraucher über einen Versicherungswechsel nach, sollten sie zunächst ihren Anbieter kontaktieren. Unter Umständen reicht der Wechsel in einen neuen Tarif, um den vollen Schutz zu erlangen. Bevor sie alte Verträge kündigen, sollten sie erst einen neuen abschließen, dies gilt vor allem bei Altbauten. Denn Versicherer sind nicht dazu verpflichtet, Kunden anzunehmen. Liegt ein Kredit auf der Immobilie, sollte man zudem seine Bank informieren - oft ist deren Zustimmung zur Kündigung erforderlich.

© SZ vom 30.11.2018 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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