Der Bundestag hat gegenüber der Bundesregierung ein umfassendes Informationsrecht. So weit die Theorie der Gewaltenteilung. In der Praxis allerdings macht es die Regierung der Volksvertretung oftmals schwer, ihr Kontrollrecht tatsächlich wahrzunehmen. Ein anschauliches Beispiel dafür ist die Berateraffäre, deren Schauplatz das von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Bundesministerium der Verteidigung ist.
Dank mehrerer Berichte und Mitteilungen des Bundesrechnungshofs ist den Abgeordneten eine Fülle an möglichen Rechtsverstößen bekannt geworden. WELT liegen gleich fünf dieser Mängelberichte vor.