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Bundeswehr-Berateraffäre

Die geschwärzten Listen des Verteidigungsministeriums

Politischer Korrespondent
Schafft Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der Berateraffäre mehr Transparenz – oder muss diese ein Untersuchungsausschuss erzwingen? Schafft Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der Berateraffäre mehr Transparenz – oder muss diese ein Untersuchungsausschuss erzwingen?
Schafft Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in der Berateraffäre mehr Transparenz – oder muss ein Untersuchungsausschuss diese erzwingen?
Quelle: Getty Images/Sean Gallup
Ursula von der Leyens Verteidigungsministerium behindert in der Berateraffäre die Aufklärungsarbeit des Bundestags – obwohl es zur umfassenden Information der Abgeordneten verpflichtet ist. Muss die Regierung vor einen Untersuchungsausschuss?

Der Bundestag hat gegenüber der Bundesregierung ein umfassendes Informationsrecht. So weit die Theorie der Gewaltenteilung. In der Praxis allerdings macht es die Regierung der Volksvertretung oftmals schwer, ihr Kontrollrecht tatsächlich wahrzunehmen. Ein anschauliches Beispiel dafür ist die Berateraffäre, deren Schauplatz das von Ursula von der Leyen (CDU) geführte Bundesministerium der Verteidigung ist.

Dank mehrerer Berichte und Mitteilungen des Bundesrechnungshofs ist den Abgeordneten eine Fülle an möglichen Rechtsverstößen bekannt geworden. WELT liegen gleich fünf dieser Mängelberichte vor.

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