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Verwaltungsgericht Dieselfahrverbot auf der Autobahn in Essen und in Gelsenkirchen

Erstmals hat ein Gericht ein Fahrverbot für eine Autobahn im Ruhrgebiet beschlossen: für den vielbefahrenen Abschnitt der A40 im Essener Stadtgebiet. In den nächsten Tagen drohen Verbote in weiteren Städten.
Foto: Daniel Bockwoldt/ picture alliance/dpa

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone in Essen mit Teilen der Autobahn 40 angeordnet. Die Richter verpflichteten das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) am Donnerstag, entsprechende Regelungen in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und nun Recht bekommen.

Das Verwaltungsgericht bestimmte, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Dieselfahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. In Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende soll es jeweils Ausnahmen geben.

Landesregierung von Härte des Urteils überrascht

Vertreter des Landes NRW hatten in der mündlichen Verhandlung betont, dass durch schon geplante Maßnahmen im Jahr 2020 an fast allen Messstationen die Grenzwerte eingehalten werden. Fahrverboten seien unverhältnismäßig. An der Messstation Essen-Frohnhausen, die direkt an der vielbefahrenen A40 liegt, war 2017 ein Jahresmittel von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid je Kubikmeter Luft gemessen worden. In Essen wurde der Grenzwert, der bei 40 Mikrogramm liegt, noch an vier weiteren Stationen überschritten.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will gegen das Fahrverbot auf der A 40 in Berufung gehen, da eine "Lebensader des Ruhrgebiets" mit Hunderttausenden Pendlern betroffen sei und die Verhältnismäßigkeit überprüft werden müsse, erklärte die NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU). "Wir sind von der Härte des Urteils sehr überrascht", so Heinen-Esser weiter.

Immer mehr Fahrverbote drohen

In weiteren Städten sind Fahrverbote bereits in Vorbereitung. In Köln und Bonn beispielsweise muss das Land Nordrhein-Westfalen ab April kommenden Jahres Fahrverbote einführen. In Köln ist davon die gesamte Umweltzone betroffen. Die Landesregierung will allerdings Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

In Mainz ist nach dem Urteil im Oktober mittlerweile die Urteilsbegründung eingetroffen. Dort drohen Dieselautos bis zur Abgasnorm Euro 5 ab sofort Fahrverbote in einzelnen Straßen. Autos bis zur Euro 4 können sogar aus kompletten Zonen ferngehalten werden. Die Stadt hat vier Wochen Zeit, über eine Berufung zu entscheiden. Berlin wartet derweil noch auf die schriftliche Begründung, bevor die Stadt weitere Schritte unternimmt.

In Stuttgart sind bereits Fahrverbote angekündigt. Hier müssen Diesel mit Euro 4 und schlechter ab 2019 der Umweltzone fernbleiben. Eine Ausweitung auf Euro 5 muss Baden-Württembergs Landesregierung nach einem Gerichtsurteil nun vorbereiten - ob auch die neueren Diesel draußen bleiben müssen, will die Regierung erst später entscheiden. Ein Verstoß soll in Stuttgart 80 Euro kosten.

Einige Städte verweigern die Umsetzung

Obwohl die Gerichte auch in München, Düsseldorf, Aachen und Frankfurt am Main die Landesregierungen angewiesen haben, Fahrverbote zu prüfen und anzuordnen, weigern sich die zuständigen Behörden bisher, den Urteilen nachzukommen. Deshalb prüfen die Richter im Münchner Verfahren mittlerweile sogar eine Beugehaft für Beamte und Minister.

Die erste Stadt, die Fahrverbote eingeführt hat, ist Hamburg. Dieselautos, die die Euronorm 6 nicht erfüllen, müssen seit Juni zwei Durchgangsstraßen meiden. Ausnahmen gibt es für Anwohner und Anlieger. Ein Verstoß kostet hier 20 Euro.

Nach dem aktuellen Urteil in Essen und Gelsenkirchen folgt Darmstadt am 21. November und dann Wiesbaden am 21. Dezember. Insgesamt streitet die DUH derzeit vor Gericht für Fahrverbote in 29 Städten. In den kommenden Monaten sollen daraus 34 werden.

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cfr/dpa/AFP