1. Nachrichten
  2. Politik
  3. Deutschland
  4. Sami A.: Abschiebeverbot gegen mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächter aufgehoben

Mutmaßlicher Islamist: Gericht hebt Abschiebeverbot gegen mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächter Sami A. auf
  • E-Mail
  • Teilen
  • Mehr
  • Twitter
  • Drucken
  • Fehler melden
    Sie haben einen Fehler gefunden?
    Bitte markieren Sie die entsprechenden Wörter im Text. Mit nur zwei Klicks melden Sie den Fehler der Redaktion.
    In der Pflanze steckt keine Gentechnik
    Aber keine Sorge: Gentechnish verändert sind die
Islamisten
Funke Foto Services Sami A. soll einer der Leibwächter Osama bin Ladens gewesen sein

Sami A. – mutmaßlicher Islamist und Gefährder – wurde Mitte Juli nach Tunesien abgeschoben. Dies geschah laut eines Gerichtsurteils rechtswidriger Weise. Monate später sicherte das Land zu, dass ihm keine Folter droht. Dies reichte dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun für eine Neubewertung der Lage.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. aufgehoben. Das Gericht gab am Mittwoch einem entsprechenden Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt. Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar (Az. 7a L 1947/18.A).

Sami A. war nach Tunesien abgeschoben worden

Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann war vor gut vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots rechtswidrig nach Tunesien abgeschoben worden. Das Bundesflüchtlingsamt beantragte Ende Oktober bei Gericht, dieses Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom 12. Juli entsprechend zu ändern.

Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem Heimatland keine Folter droht. Der Beschluss vom Mittwoch betrifft diese Eilentscheidung. Wann im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden wird, steht noch nicht fest.

Verwaltungsgericht hatte in Eilentscheidung eine Abschiebung untersagt

Das Gericht halte die Gefahr der Folter durch seinen Heimatstaat nach der nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen Botschaft "für nicht mehr beachtlich wahrscheinlich", teilte das Gericht mit. Die diplomatische Zusicherung erfülle die von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen. Das Gericht nannte die Erklärung der tunesischen Botschaft "angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster politischer und diplomatischer Ebene" hinreichend verlässlich.

Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne. Am Tag darauf, dem 13. Juli, wurde Sami A. trotzdem abgeschoben, was für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik sorgte. Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen Behörden erst zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das oberste Verwaltungsgericht in NRW rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A.s sofortige Rückholung durch die Stadt Bochum an.

Im Video: Angeblich Flüchtlinge ausgelacht: Vorwürfe gegen Polizei wegen "Horrorabschiebung"

pk/dpa
Zum Thema
Sami A. war für deutsche Sicherheitsfirma tätig

Laut Medienberichten

Sami A. war für deutsche Sicherheitsfirma tätig

Vertraulicher Vermerk: Ehefrau von Sami A. glaubt nicht an Folter

"So sieht kein Folteropfer aus."

Vertraulicher Vermerk: Ehefrau von Sami A. glaubt nicht an Folter

Seehofer hält Akten im Fall Sami A. geheim

Beteiligung bislang unklar

Seehofer hält Akten im Fall Sami A. geheim

Sie waren einige Zeit inaktiv, Ihr zuletzt gelesener Artikel wurde hier für Sie gemerkt.
Zurück zum Artikel Zur Startseite
Lesen Sie auch