Räumpflicht:Weg mit dem Schnee

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Der erste Schnee ist schön. Auf Hausbesitzer und Mieter kommt damit allerdings auch Arbeit zu. Sie müssen Wege räumen und streuen. Wer ist zuständig? Wann muss geräumt werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Uwe Roth/dpa

Der erste Schnee ist schön. Aber irgendwann ist der Gehweg zugeschneit und an den Dachrinnen hängen gefährlich lange Eiszapfen. Dann müssen die Anwohner ran mit Schneeräumen und Streuen. Denn rutscht ein Spaziergänger auf dem Weg vor dem Haus aus oder stürzen gefrorene Schneemassen vom Dach, tragen sie die Verantwortung - und dann womöglich hohe Schadenersatzkosten. Was müssen Hausbesitzer und Mieter tun, um sich abzusichern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Der öffentliche Gehweg

Die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Straßenraum obliegt der Gemeinde. Aber üblicherweise übertragen die Kommunen diese Pflichten den Grundstücksbesitzern. Wie genau das geregelt ist, weiß die jeweilige Verwaltung.

Sind Mieter überhaupt zuständig?

"Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Eine Regelung in der Hausordnung reiche nicht aus.

Wann muss geräumt werden?

In der Regel beginnt die Räumpflicht zwischen sechs und sieben Uhr und endet etwa um 21 Uhr, erklärt Steffen Haase vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az.: 5 U 1479/14) zeigt aber, dass etwas anderes gilt, wenn der Eigentümer weiß, dass Passanten sein Grundstück schon früher betreten. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht.

Reicht einmal am Tag?

Schneit es ununterbrochen, müssen Hausbesitzer die Wege nicht durchgängig freiräumen, erläutert Haase. Aber er verweist darauf, dass dies in einzelnen Kommunen auch anders geregelt sein kann. Also am besten bei der Stadtverwaltung fragen. Der Bundesgerichtshof hat darüber hinaus festgestellt, dass Anlieger bei der Streupflicht mehrmals pro Tag in der Pflicht sein können (Az.: VI ZR 49/83).

Und die Dächer?

Eiszapfen am Ende des Daches und eine dicke weiße Decke über den Ziegeln können sich bei Witterungsschwankungen lösen, herabsausen und darunter stehende Menschen schwer verletzen. Auch dafür tragen Hausbesitzer Verantwortung und müssen das Dach deshalb räumen. Jedoch betont Eva Neumann vom Eigentümerverband Haus & Grund, dass man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen, "sondern lieber Passanten mit einem Schild oder einer Absperrung warnen und einen Dachdecker oder notfalls die Feuerwehr zu Hilfe rufen" sollte. Man darf sie aber nur rufen, wenn Gefahr im Verzug ist - und der Einsatz kostet Geld.

© SZ vom 23.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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