Es ist ein typisches Internet-Rätsel, das aktuell per Whatsapp die Runde macht. Der Weihnachtsmann und eine Reihe von Tieren werden dort in einem Zimmer beschrieben, man muss erraten, wie viele Füsse auf dem Boden stehen. Wer falsch liegt, soll sein Profilbild in ebenfalls geschicktes Weihnachtsmann-Motiv ändern. Und weil die Frage trickreich gestellt ist, betrifft das beinahe jeden. Eigentlich ein harmloser Spaß, doch nun gibt es plötzlich Angst vor Abmahnungen.
Das Problem: Das auf dem Bild zu sehende Motiv eines Weihnachtsmannes, der eine "Dab"-Geste macht, ist natürlich nicht frei verfügbar, sondern dem Urheberrecht unterworfen. Mit dem Motiv werden unter anderem in den USA Tassen verkauft. Und ein zweiter Kettenbrief warnt nun, dass über Abmahnungen mit diesem Urheberrecht Geld verdient werden soll, berichtet etwa "Mimikama".
Abmahn-Gefahr? Das sagt ein Anwalt dazu
Besteht wirklich die Gefahr hoher Kosten? Wir haben den auf Abmahnungen und Internetrecht spezialisierten Anwalt Christian Solmecke gefragt. "Wird ein Bild unberechtigt genutzt, so hätte der Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechts an diesem Bild (...) Ansprüche gegen den Nutzer, die er geltend machen könnte", heißt es in dessen schriftlicher Antwort.
Mögliche Ansprüche wären demnach eine Forderung, das Bild zu entfernen, die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und ein möglicher Schadensersatz. "Zudem hat der Abmahnende einen Anspruch darauf, dass Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten tragen."
Profilbild-Abmahnungen gab es schon
Tatsächlich gab es in der Vergangenheit bereits Versuche, mit unberechtigt genutzten Profilbildern Geld zu verdienen. Nach Angaben Solmeckes hatte etwa eine Kanzlei Facebook-Nutzer abgemahnt, die Bilder von Disney-Figuren als Profilbild nutzten. "Die Forderung setzte sich seinerzeit aus 1000 Euro Lizenzgebühr und einem einhundertprozentigen Aufschlag wegen unterlassener Urhebernennung zusammen. Hinzu kamen 255,85 Euro Anwaltsgebühren und es wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert."
Im aktuellen Fall seien dem Anwalt aber noch keine Abmahnungen bekannt. Entwarnung gibt er aber nicht: "Sollte das Bild jedoch tatsächlich urheberrechtlich geschützt sein, so setzen sich Nutzer hier grundsätzlich der Gefahr einer Abmahnung aus." Die Chance bei Whatsapp erwischt zu werden, schätzt Solmecke allerdings als gering ein. "Denn der Urheber des Bildes dürfte erhebliche Schwierigkeiten dabei haben, die WhatsApp-Nutzer zurück zu verfolgen. Hier müsste er schon zig tausende Telefonnummern durchtesten, um die entsprechenden Urheberrechtsverletzungen ausfindig machen zu können. Ein kaum denkbares Szenario."
So gehen Sie auf Nummer sicher
Das sollte man allerdings nicht zum Anlass nehmen, das Bild unbedacht zu benutzen. "Wer von vornherein Ärger vermeiden möchte, sollte sich immer bewusst machen, dass Bilder grundsätzlich urheberrechtlich geschützt sind und eine Nutzung des Bildes nur mit Einwilligung des Urhebers rechtmäßig ist", so Solmecke.
Und hat auch eine Empfehlung: "Auf der sicheren Seite ist immer derjenige, der selbst seine Profilbilder oder Ähnliches anfertigt oder eine entsprechende Lizenz für die Nutzung erwirbt. Die unbedachte Verwendung fremder Bilder hat daher häufig teure rechtliche Konsequenzen. Erst recht, wenn die Sichtbarkeit des Profilbilds auf 'Jeder' eingestellt ist."