Wettbewerbsverzerrung :
Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Amazon ein

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Amazon steht im Visier des Bundeskartellamts.
Das Bundeskartellamt eröffnet ein Verfahren gegen Amazon. Die Wettbewerbshüter untersuchen, ob der Online-Händler seine Marktposition gegenüber anderen Händlern missbraucht hat.

Das Bundeskartellamt nimmt den Online-Riesen Amazon ins Visier. Die Behörde habe ein Missbrauchsverfahren gegen den amerikanischen Konzern eingeleitet, teilten die Wettbewerbshüter am Donnerstag mit. Im Mittelpunkt steht dabei amazon.de, der mit Abstand größte Online-Marktplatz in Deutschland.

Das Kartellamt wolle die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern dort untersuchen. Denn Amazon nimmt eine Doppelrolle ein  der Konzern ist selbst der mit Abstand größte Online-Händler in Deutschland und betreibt dazu noch einen Internet-Marktplatz, auf dem Waren anderer Anbieter verkauft werden. Die Kartellwächter gehen Beschwerden von Händlern nach, die Waren auf dem Marktplatz anbieten. Sie arbeiten dabei auch mit der EU-Kommission zusammen.

„Wir werden prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt“, kündigte Kartellamtschef Andreas Mundt an. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern würden „damit umfassend auf den Prüfstand gestellt“. Von Amazon war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen beträfen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler. Konkret geht es dabei um Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, außerdem um Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, teilte das Kartellamt mit. Erhärtet sich der Verdacht, könnte das Kartellamt den amerikanischen Konzern dazu zwingen, die beanstandeten Praktiken zu beenden. Eine Geldstrafe ist indes nicht zu erwarten.

Auch die EU-Kommission ermittelt

Im September hatte bereits die Europäische Kommission erklärt, sie untersuche, wie Amazon mit den Verkaufsdaten von Händlern auf seiner Markt-Plattform umgehe. Das Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission ergänzten sich, teilte die Bonner Behörde mit.

Mundt hatte immer wieder angekündigt, den Internet-Riesen genau auf die Finger schauen zu wollen. „Unser Hauptaugenmerk gilt dem Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft“, hatte er angekündigt. Die Behörde ziele darauf ab, Märkte offen zu halten und die Interessen der Verbraucher zu schützen. Das Kartellamt ermittelt auch gegen Facebook. Eine Entscheidung wird hier Anfang 2019 erwartet.