Radikalismus
Ehemaliger An’Nur-Imam und zwei Syrien-Reisende stehen vor Obergericht

Die juristische Aufarbeitung der Vorgänge in der An’Nur-Moschee schreitet voran. Heute steht der Imam vor Obergericht, der in erster Instanz des Aufrufs zum Mord schuldig gesprochen worden war. Am Montag treten die zwei Geschwister vor den Richter, die 2014 zum IS reisten.

Deborah Stoffel
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Heute muss der Imam vor Gericht – er wurde in erster Instanz schuldig gesprochen. (Archiv)

Heute muss der Imam vor Gericht – er wurde in erster Instanz schuldig gesprochen. (Archiv)

LINDA GRAEDEL

Das Obergericht verhandelt heute in zweiter Instanz den Fall des Imams, der in der An’Nur-Moschee zum Mord an Muslimen aufgerufen haben soll. Der Somalier war im April 2016 als Asylbewerber aus Äthiopien in die Schweiz eingereist und wurde kurz nach seiner Ankunft als Imam in der An’Nur-Moschee engagiert. Nach nur vierzig Tagen wurde er verhaftet, weil jemand der Polizei eine Tonaufnahme einer seiner Predigten zugespielt hatte. Darauf ist zu hören, wie der Imam zum Mord an Muslimen aufruft, die nicht in der Moschee beten.

Im Verfahren vom November 2017 betraf der zentrale Streitpunkt die Predigt und ob der Imam darin den 60 Zuhörern bloss die Sanktionen Mohammeds für Abtrünnige in Erinnerung gerufen hatte oder sie dazu aufforderte, diese in ihren Häusern zu verbrennen. Zu seiner Verteidigung sagte der Imam unter anderem, er habe den Koran auswendig gelernt, verstehe dessen Inhalt aber aus sprachlichen Gründen nicht.

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von
18 Monaten und einem Landesverweis von zehn Jahren. Im Februar dieses Jahres wurde er aus der Durchsetzungshaft entlassen. Dann tauchte er in Deutschland unter. Kurz darauf wurde er gefasst und zurückgebracht. Seither befindet er sich gemäss dem Migrationsamt des Kantons Zürich in Ausschaffungshaft. Vor Obergericht wird sein Verteidiger voraussichtlich erneut versuchen, einen Freispruch zu erwirken. «Ein Zitat ist keine Aufforderung», sagte er im Verfahren vor Bezirksgericht.

Falls das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts bestätigt, ist unklar, was mit ihm passiert, da die Schweiz mit Äthiopien kein Rückübernahmeabkommen hat. Ebenfalls in der An’Nur- Moschee anzutreffen war 2014 Vedad*. Er war Teil einer Jugendgruppe in der Moschee, die auch zusammen ins muslimische Kampfsporttraining beim späteren IS-Jihadisten Valdet Gashi ging. Vedad steht am Montag mit seiner Schwester Esra* vor Jugendgericht. Sie sollen gegen das Verbot der Gruppierungen «al-Qaida» und «Islamischer Staat» sowie gegen verwandte Organisationen verstossen haben.

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Plötzlich radikale Aussagen

Esra und Vedad sind in Töss aufgewachsen. Im Herbst 2014 zeigte sich das Mädchen in der Schule plötzlich verschleiert und fiel mit radikalen Aussagen auf. Ebenso ihr Bruder, der damals eine KV-Lehre bei der Stadt Winterthur absolvierte. Im Dezember brachen die damals 14- und 15-Jährigen nach Syrien auf, um sich dem IS anzuschliessen. Der Fall erregte national und international grosse Aufmerksamkeit. Offenbar soll sich Vedad an Kampfhandlungen beteiligt haben. Was genau in der Anklageschrift steht, ist nicht klar, da das Gericht den Medien keine Einsicht erlaubte.

Im Dezember 2015 kehrten die Geschwister in die Schweiz zurück. Sie wurden am Flughafen Zürich verhaftet und in der Folge getrennt untergebracht. Im Herbst 2017 teilte die Oberjugendanwaltschaft mit, dass sich die Geschwister nicht mehr in Gewahrsam befänden und die Behörden nicht mehr über ihren Wohnort bestimmten. Esra, die Jüngere der beiden, war im Juli 2017 volljährig geworden.

Aufgrund eines psychiatrisch-psychologischen Gutachtens hatte die Jugendanwaltschaft bereits ein Jahr zuvor eine ambulante Behandlung für Esra verfügt. Sie reichte dagegen Beschwerde ein – die Behandlung sei unverhältnismässig und entbehre einer rechtlichen Grundlage. Das Bundesgericht widersprach jedoch, der Eingriff in die persönliche Freiheit der Frau sei mit zwei Sitzungen pro Monat gering. Auch sei die Behandlung bis dahin gut verlaufen.

Am 30. April 2018 hat die Jugendanwaltschaft Anklage gegen die Tössemer Geschwister erhoben. Weil sie zum Zeitpunkt ihrer Reise zum IS minderjährig waren, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Das Bezirksgericht gewährt Medien nur eingeschränkt Zutritt. Die Öffentlichkeit ist von der Verhandlung ausgeschlossen.

*Namen geändert