Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Gesetzesänderung beschlossen, um Mieter vor extremen Mieterhöhungen zu schützen. Für den Entwurf der Bundesregierung stimmten Abgeordnete von Union und SPD; AfD und FDP lehnten ihn dagegen ab. Linke und Grüne enthielten sich.

Damit herrscht ab Januar eine Auskunftspflicht für Vermieterinnen und Vermieter, wonach sie offenlegen müssen, was Vormieter gezahlt haben. So sollen Mietende einfacher erkennen können, ob ihre Beträge zu hoch ist.

Vermieterinnen drohen Strafen bis zu 100.000 Euro

Das sogenannte Herausmodernisieren wird mit dem Entschluss künftig als Ordnungswidrigkeit angesehen. Dafür kann es Strafen in Höhe von bis zu 100.000 Euro für Vermieterinnen geben. Betroffene Mieter erhalten dadurch auch die Möglichkeit auf Schadenersatz.

Zudem darf die Miete nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Wohnungen mit einer Miete bis sieben Euro pro Quadratmeter darf sie sogar nur um zwei Euro angehoben werden. Diese letzte Regelung hatten die Koalitionsfraktionen erst am Dienstag beschlossen.

Außerdem dürfen Vermieter statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen – und zwar bundesweit und nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt.

In vielen Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Aus diesem Grund führte bereits die Vorgängerregierung 2015 eine Mietpreisbremse ein. Nachdem sich die darin beschlossenen Regelungen als wenig wirksam erwiesen hatten, vereinbarten CDU/CSU und SPD die nun verabschiedeten Nachbesserungen.