Lebenslang für stephanies Mörder: Richter: „Mord verjährt nicht und das ist gut so“

Hans-Joachim G. wurde zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt

Hans-Joachim G. wurde zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt

Foto: Bodo Schackow

Gera – Nach 27 Jahren wird der Tod der kleinen Stephanie (✝10) endlich gesühnt. Freitag fiel das Urteil für Hans-Joachim G. (66): Lebenslange Haft wegen Mordes.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Deutsche das Mädchen im August 1991 in Weimar entführt, später missbraucht und schließlich das Kind von der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 bei Hermsdorf 48 Meter in den Tod gestürzt hat. „Mord verjährt nicht und das ist gut so“, sagte Richter Uwe Tonndorf am Freitag.

Stephanie († 10)

Stephanie († 10)

Foto: LANDESPOLIZEIINSPEKTION JENA

Der Mann habe das Kind im August 1991 loswerden wollen, nachdem er es entführt und missbraucht habe, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann am Freitag vor dem Landgericht Gera. Die Aussage er habe das Mädchen an der Teufelstalbrücke an der Autobahn 4 lediglich abgesetzt, sei unglaubwürdig. Vielmehr habe er Stephanie in Mordabsicht von der Brücke gestoßen – aus Angst sie könne von einer Polizeistreife entdeckt werden.

„Es gruselt mich, wie der Angeklagte über den Vorfall spricht" , so der Anwalt der Nebenklägerin (Stephanies Mutter). „Das zeugt von Kaltherzigkeit und Empathielosigkeit.“

Der Verteidiger des Beschuldigten erklärte, sein Mandant habe gar kein Motiv dafür gehabt, das Mädchen zu töten. Dieser sei davon ausgegangen, dass es kein Missbrauch gewesen sei, als er das Kind aufgefordert habe, sich vor ihm auszuziehen und forderte Freispruch bezüglich der Mordanklage.

Rückblick

Es ist der 24. August 1991 – ein Samstag in den Sommerferien. Im Weimarer Goethepark (Thüringen) trifft Stephanie auf ihren Peiniger. Er entführt und missbraucht das Kind, gibt ihm Beruhigungsmittel und wirft sie von der Brücke. Vier Tage später finden Kinder die Leiche.

Wer für den grausamen Tod des Mädchen verantwortlich ist, bleibt ungeklärt. Erst Jahrzehnte später führt die Spur zu Lkw-Fahrer Hans-Joachim G. (66) aus Berlin.

2016 nimmt sich Kriminaloberkommissarin Carolin Böhme (34) von der „Soko Altfälle“ der Polizei Jena des Falls an, analysierte Tausende von Aktenseiten. Als der wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern vorbestrafte G. im Zusammenhang mit einem anderen Kindermord von 1993 in den Akten auftaucht, wird Böhme stutzig.

Böhme lässt ein psychologisches Profil von G. erstellen, sein Telefon wird abgehört, er selbst observiert.

Im März 2018 stürmt das SEK die Wohnung von G. in Reinickendorf. Er legt ein Teilgeständnis ab, gibt den Missbrauch zu, bestreitet aber, Stephanie von der Brücke geworfen zu haben. Er habe sie dort lediglich „ausgesetzt“.

Die Teufelstalbrücke bei Jena: Hier soll Hans-Joachim G. (66) sein Opfer 48 Meter in die Tiefe geworfen haben

Die Teufelstalbrücke bei Jena: Hier soll Hans-Joachim G. (66) sein Opfer 48 Meter in die Tiefe geworfen haben

Foto: picture-alliance / ZB

Wer ist Hans-Joachim G.?

Er wurde in Weimar geboren, zog Ende der 80er-Jahre nach Berlin. Dort lebte er unauffällig, fuhr für eine Firma aus Schleswig-Holstein Lkw. Bei Nachbarn galt er als freundlich und hilfsbereit. Im März 1996 wurde er in Gera wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

BILD Kaufberater: Hier gibt es die besten Produkte im Test!