13 Jahre nach Einführung diskutiert die Politik wieder einmal lebhaft über Hartz IV. Soll der Staat Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich ein Grundeinkommen gewähren, ohne zu prüfen, ob sie tatsächlich bedürftig sind? Andreas Peichl leitet das Ifo-Zentrum für Makroökonomik in München und analysiert die Folgewirkungen von Hartz IV. 

ZEIT ONLINE: Herr Peichl, die Grünen und die SPD haben erklärt, sie wollen Hartz IV überwinden. Die FDP will ein liberales Bürgergeld, selbst die CDU denkt über eine generelle Reformierung nach. Schleicht sich jetzt das Grundeinkommen in Hartz IV ein

Andreas Peichl: Die Leistungen aus Hartz IV, also das Arbeitslosengeld II, aber auch Wohngeld und Kinderzuschlag waren schon immer eine Art Grundeinkommen, wenn auch kein bedingungsloses. Die aktuellen Vorschläge zur Reformierung von Hartz IV setzen ebenfalls eine Bedürftigkeit voraus, die nachgewiesen werden muss. Das ist in einem Sozialstaat auch nicht anders zu vermitteln, schließlich werden Steuermittel umverteilt. Wer Steuern zahlt, akzeptiert eine Umverteilung eher, wenn der Bezug von Sozialleistungen an bestimmte Bedingungen gebunden ist. Darum haben auch die heutigen Sanktionen, die das Hartz-IV-System vorsieht, eine Berechtigung. Studien zeigen, dass die bloße Existenz von Druckmitteln wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist.

ZEIT ONLINE: Wer Steuern zahlt, will nicht, dass andere faul in der sozialen Hängematte liegen?

Peichl: Anscheinend ist das so. Problematisch ist, dass viele Jahre lang genau dieses Menschenbild propagiert worden ist. Dabei stimmt das nicht. Die Sanktionsquote liegt bei etwa drei Prozent, zeigt die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Die wenigsten Hartz-IV-Bezieher sind faul oder nicht an Arbeit interessiert. Das Gegenteil ist der Fall: Die meisten Menschen wollen arbeiten. Aber das heutige System verhindert das.

ZEIT ONLINE: Warum?

Peichl: Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen werden für zusätzlich verdientes Geld bestraft. Denn Leistungen aus der Grundsicherung werden ebenso wie das Wohngeld und der Kinderzuschlag mit steigendem Einkommen abgeschmolzen oder ganz gestrichen. Zugleich fallen mit eigenem Lohn sehr schnell Steuern und Sozialabgaben an. Rechnet man beides zusammen, die Abgaben und die Kürzung von Sozialleistungen, überschreitet die Grenzbelastung – das ist der Teil des zusätzlichen Einkommens, der an den Staat abgegeben werden muss – die 100-Prozent-Marke. Zum Vergleich: Der Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer beträgt inklusive Soli gut 44 Prozent. Davon können Transferbezieher nur träumen.

Und so kommt es zu der widersinnigen Situation, dass, obwohl zusätzliches Geld verdient wird, einkommensschwache Familien weniger Netto vom Brutto in der Tasche haben, als wenn sie ganz auf Arbeit verzichten und nur von Sozialleistungen leben würden.

ZEIT ONLINE: Sie haben diese Grenzbelastung in verschiedenen Simulationsrechnungen genau ermittelt. Was haben Sie dabei festgestellt?

Peichl: Dass es bestimmte Sprungstellen gibt, bei denen die Grenzbelastung in der Spitze sogar bei über 250 Prozent liegt. Wir haben beispielhaft durchgerechnet, wie sich die heutigen Transferentzugsraten auf eine Alleinerziehende mit zwei Kindern auswirken. Solange sie Hartz IV bezieht, kann sie bis zu 100 Euro im Monat hinzuverdienen. Darüber hinaus darf sie von jedem zusätzlichen Euro aber nur 20 Prozent, also 20 Cent, behalten. Das entspricht einer Grenzbelastung von 80 Prozent. Diese steigt mit jedem weiteren Euro an. Wenn sie mit einer Teilzeitbeschäftigung auf ein Einkommen von 1.700 bis 2.350 Euro brutto im Monat kommt, sinkt ihr Nettoeinkommen so stark, dass sie weniger Geld in der Tasche hat, als wenn sie gar nicht arbeiten ginge.

Erst wenn diese zweifache Mutter mehr als 2.550 Euro brutto im Monat verdient, kommt sie auf das gleiche verfügbare Einkommen wie mit rund 1.700 Euro brutto. Aber: Ab dieser Einkommenshöhe stünden dieser Frau mit ihren zwei Kindern auch keine Sozialleistungen mehr zu. Um auf dieses Gehalt zu kommen, müsste sie bei einer 39-Stunden-Woche einen Stundenlohn von 14,79 Euro haben. Wir sprechen hier also über Tätigkeiten, die weit über dem Mindestlohn liegen.

ZEIT ONLINE: Die CDU hat angeregt, die Zuverdienstgrenzen anzuheben. Würde das die Grenzbelastung verringern?

Peichl: Mit höheren Zuverdienstgrenzen verschiebt sich die Problematik eigentlich nur, wenn man das System nicht grundsätzlich ändert. Höhere Zuverdienstgrenzen fördern außerdem Kleinst- und Minijobs, aber nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

ZEIT ONLINE: Und wenn man die Grenzbelastung auf generell 50 Prozent senkt?

Peichl: Das käme quasi der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens gleich.