Mikroverunreinigungen
Gefahr für Tier und Mensch: 8 Aargauer Abwasserreinigungsanlagen müssen bis 2035 nachgerüstet werden

Um künftig auch Mikroverunreinigungen eliminieren zu können, müssen im Kanton Aargau acht regionale Abwasserreinigungsanlagen (ARA) nachgerüstet werden. Die Vorhaben sollen schrittweise bis 2035 realisiert werden.

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Die Abwasserreinigungsanlage Aarau, Aarburg gemeinsam mit der ARA Erzo Oftringen, Baden, Hallwilersee/Seengen, Lenzburg, Muri (im Bild), Oberes Surbtal/Ehrendingen und Reinach müssen saniert resp. nachgerüstet werden.

Die Abwasserreinigungsanlage Aarau, Aarburg gemeinsam mit der ARA Erzo Oftringen, Baden, Hallwilersee/Seengen, Lenzburg, Muri (im Bild), Oberes Surbtal/Ehrendingen und Reinach müssen saniert resp. nachgerüstet werden.

Eddy Schambron

Gemäss den Abklärungen des Aargauer Baudepartements müssten 19 ARA kantonsweit mit einer MV-Stufe nachgerüstet werden. Weil aber Zusammenschlüsse geplant sind, reduziert sich die Zahl auf acht.

Es betrifft dies die ARA Aarau, Aarburg gemeinsam mit der ARA Erzo Oftringen, Baden, Hallwilersee/Seengen, Lenzburg, Muri, Oberes Surbtal/Ehrendingen und Reinach. Bei den ARA Baden und Aarburg gilt die Voraussetzung, dass bis 2035 die Schwelle von 80'000 angeschlossenen Einwohnern erreicht wird.

Bei der ARA Reinach wurde die MV-Stufe im Herbst 2016 im Zuge der Gesamterneuerung bereits realisiert. Das Verfahren umfasst eine Behandlung des Abwassers mit Ozon mit anschliessender Sandfiltration. Es handelt sich um die zweite Ozonung, welche in der Schweiz in Betrieb steht.

Falls die ARA Hallwilersee/Seengen an die ARA Lenzburg angeschlossen wird, ist dort keine eigene MV-Stufe erforderlich. Die Investitionen werden vom Bund zu 75 Prozent mitfinanziert. Ein entsprechender Fonds wird über eine Abwasserabgabe von 9 Franken pro Person und Jahr gespeist, die der Bund seit 2016 bei den ARA erhebt.

Bund macht Vorgaben

Seit dem 1. Januar 2016 sind die Kantone durch das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung des Bundes verpflichtet, eine Planung zu erstellen und jene ARA zu bezeichnen, die eine Behandlungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen einbauen müssen.

Gemäss den Bundesvorgaben müssen vor allem ARA mit mehr als 80'000 angeschlossenen Einwohner die Massnahmen umsetzen. Dazu kommen ARA mit 24'000 angeschlossenen Einwohnern im Einzugsgebiet von Seen. Auch für ARA mit einem kleineren Einzugsgebiet gilt diese Pflicht, wenn sie in der Umgebung von sensiblen Gewässern liegen.

Lebewesen und Trinkwasser gefährdet

Mikroverunreinigungen finden sich in zahlreichen Produkten des täglichen Lebens, etwa in Medikamenten, Reinigungsmitteln oder Kosmetika, aber auch in Pflanzenschutzmitteln und industriellen Erzeugnissen. Diese gelangen unter anderem auch über gereinigtes Abwasser in die Gewässer.

Bereits in sehr tiefen Konzentrationen können Wasserlebewesen sowie Trinkwasserressourcen beeinträchtigt werden. Untersuchungen haben laut Angaben des Aargauer Baudepartements vom Freitag gezeigt, dass die Einträge von Mikroverunreinigungen durch Massnahmen in den Abwasserreinigungsanlagen deutlich verringert werden können.