Millionenbetrug im Gesundheitswesen: "Eine Goldgrube für Kriminelle" - 50 Fälle allein in München

Das Gesundheitssystem hat viele Schwachstellen, Kontrolle gibt es kaum: Staatsanwalt Findl und seine Kollegen jagen die schwarzen Schafe. Ärzte mischen mit, Physiotherapeuten, aber auch Patienten oder Apotheker.
| Nina Job
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Ermittler Richard Findl
jot Ermittler Richard Findl

München - Ein Münchner Hausarzt, der am Tag 22 Stunden arbeitet. Ein Pfleger, der einen Patienten zuhause behandelt, obwohl der gar nicht da ist. Das klingt falsch – und ist es auch. Auf solche Fehler stoßen die Ermittler der Staatsanwaltschaft München I und die Polizeibeamten der AG Gesundheitswesen ständig, wenn sie Betrüger im Gesundheitswesen aufspüren: Ärzte mischen mit, Physiotherapeuten, aber auch Patienten oder Apotheker.

"Wir haben ein massives Problem mit Betrug in der Pflege"

"Das Gesundheitssystem hat viele Schwächen und ist ähnlich kompliziert und komplex wie das Steuerrecht", sagt Oberstaatsanwalt Richard Findl. "Das nutzen die schwarzen Schafe aus, um sich zu bereichern."
Mit zehn Mitarbeitern macht er seit 2014 Jagd auf Abrechnungsbetrüger und korrupte Ärzte in München und Umgebung. Auch in Nürnberg-Fürth und Hof gibt es dafür Schwerpunktstaatsanwaltschaften.

Ermittler Richard Findl
Ermittler Richard Findl © jot

Die Ermittlungen sind enorm aufwendig, die Zahl der Verfahren hat sich seit 2014 mehr als verdoppelt: Derzeit ermitteln die Münchner in 188 Verfahren. Davon betreffen 117 akademische Heilberufe und 42 Pflegedienste. Knapp 50 Fälle spielen in München.

Trotz der Erfolge ist Richard Findl sicher: "Das ist nur die Spitze des Eisbergs." Denn: "Wenn man die Schwachstellen kennt, ist das System eine Goldgrube für Kriminelle. Wir haben nicht nur einen massiven Pflegenotstand, wir haben auch ein massives Betrugsproblem." Was für ein riesiger Wirtschaftssektor der Gesundheitssektor ist, verdeutlicht folgende Zahl: Im Gesundheitswesen wurden im vergangenen Jahr 374 Milliarden Euro ausgegeben – das sind 49 Milliarden mehr als der gesamte Bundeshaushalt.

Dehalb ist die Kontrolle im Pflegesystem so schwierig

Kontrollen, wer was wie abrechnet, gibt es aber viel zu wenig, sagt Oberstaatsanwalt Findl. Ein Grund ist: Nur ein Bruchteil aller Patienten bekommt überhaupt einen Einblick in Leistungen, die Ärzte, Pfleger oder Therapeuten den Krankenkassen in Rechnung stellen. Denn 73 Millionen Menschen sind gesetzlich versichert. Abgerechnet wird in der Regel direkt zwischen Arzt und Kasse. Im Vergleich: "Nur" 4,44 Millionen Patienten sind privat krankenversichert.

In dem unten aufgeführten Fall (Eine Ärztin, ein Masseur und 24 privat versicherte Patienten) in München dauerte es 20 Jahre, bis ein groß angelegter Betrug, an dem mehr als 20 Personen beteiligt waren, endlich aufflog. Und auch nur deshalb, weil einem Mann das kriminelle Treiben seiner Frau zu bunt wurde: Er zeigte sie an.


Eine Ärztin, ein Masseur und 24 privat versicherte Patienten: So zockten sie die Kassen ab

Der Ehemann einer Beteiligten lässt den Betrügerring auffliegen – für einige gab’s Haft

Fehlende Kontrollen öffnen Missbrauch Tür und Tor: Eine Allgemeinärztin aus München und ein Masseur nutzten das schamlos aus, um sich selbst zu bereichern. Die beiden stellten Leistungen in Rechnung, die sie nie erbracht hatten: Massagen, Untersuchungen, Heilbehandlungen. Allein in den vergangenen fünf Jahren sollen sie mit ihren Mittätern private Krankenkassen um eine halbe Million Euro geprellt haben.

Der Betrug konnte nur funktionieren, weil die beiden Hauptakteure Patienten fanden, die sich auf das kriminelle Spiel einließen. Für 24 Münchner – vorwiegend Freiberufler, aber auch einige Beamte – hatte das bereits folgenschwere Konsequenzen. So funktionierte der Abrechnungsring: Gesetzlich versicherte Patienten bekommen die Abrechnung, die ein Arzt schreibt, üblicherweise nicht zu Gesicht. Er rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Bei privat Versicherten ist das anders: Sie bekommen die Rechnung zugeschickt und reichen sie an die Kasse weiter, von der die Kosten erstattet werden. Dieser Schritt ermöglicht den Patienten, zu überprüfen, ob die Leistungen überhaupt erbracht wurden. Nach den Ermittlungen der Münchner Kripo hatten die Allgemeinärztin und der Masseur gemeinsam beschlossen, die privaten Kassen zu betrügen.

Privatpatienten beteiligten sich am Betrug - zwölf wurden bereits verurteilt

Zunächst akquirierten sie in ihrem Bekanntenkreis Privatpatienten. Diese wiederum warben andere mit an: Freiberufler, Münchner aus dem Rotlichtmilieu, aber auch Beamte aus der Verwaltung machten mit. Die Ärztin stellte die Rechnungen aus – sie reichten von 1000 Euro bis zu 50 000 Euro. "Das Geld, das die Kassen, erstatteten, wurde untereinander aufgeteilt", erklärt Kriminalhauptkommissarin Anja Brandstetter.

Von den Patienten wurden zwölf bereits verurteilt. Die geringste Strafe war eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten, die härteste hieß: drei Jahre Gefängnis. Alle Patienten mussten den Schaden wiedergutmachen. Die Steuerfahndung ermittelt ebenfalls gegen sie und ihre Kasse warf sie heraus. Die Ärztin und der Masseur sitzen in U-Haft. Bitter: "Das Geschäftsmodell wurde etwa 20 Jahre lang betrieben. Strafrechtlich verfolgbar sind aber nur die letzten fünf", sagt die Hauptkommissarin. Der Rest ist verjährt. 

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Einen Toten gepflegt

Ein ambulanter Pflegedienst stellt weiter Rechnungen für Verstorbene

Wenn ein naher Angehöriger zum Schwerstpflegefall wird und zuhause versorgt werden soll, kommen zu der seelischen Belastung auch noch organisatorische Herausforderungen: Der Patient braucht Intensivpflege und damit qualifiziertes Pflegepersonal – schwierig zu finden in Zeiten des Pflegenotstands. Diese Notlage nutzen kriminelle Pflegedienste aus.

Aushilfskräfte zum Fachpersonal-Tarif

Typischer Fall: Statt qualifizierten Kräften schicken sie billige Aushilfskräfte, abgerechnet wird aber Fachpersonal. Das kann lebensgefährliche Folgen für den Patienten haben, wie Hans Kornprobst, Chef der Staatsanwaltschaft, erläutert: "Bei Personen, die rund um die Uhr künstlich beatmet werden, müssen regelmäßig die Kanülen gewechselt werden. Man stelle sich nur vor, wenn dies eine ungelernte Aushilfskraft übernimmt." E

in anderes, häufiges Problem: Leistungen werden abgerechnet, aber nicht erbracht. Staatsanwältin Cordelia Kohn-Löffelmann bearbeitete Fälle, wo Pflegedienste Hausbesuche und Tagesbetreuung abrechneten, während der Patient im Krankenhaus oder in einer Fördereinrichtung war – oder sogar bereits gestorben.

Ebenfalls dreist: Die Inhaberin eines Pflegedienstes beklaute Patienten und versuchte, falsch abzurechnen. Sie wurde verurteilt, die Pflegekasse kündigte ihr den Versorgungsvertrag. Doch sie machte trotzdem weiter, reichte die Rechnungen für drei Patienten über das Sozialreferat im Sozialbürgerhaus am Orleansplatz ein. Schaden in dreieinhalb Jahren: mehr als 200 000 Euro. Die Frau wurde zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. 

 

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